Generalversammlung

Nächste Generalversammlung am Freitag, den 10.03.2023

Sehr geehrte Mitglieder,

hiermit laden wir Sie herzlich zur diesjährigen Generalversammlung ein. Diese findet statt

am Freitag, den 10.03.2023 ab 19.30 Uhr

im Pfarrzentrum St. Georg, Herrengaßl 4, 94424 Arnstorf.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
  2. Genehmigung der Generalversammlungsniederschrift aus dem Jahr 2022
  3. Kurzbericht durch den Geschäftsführer
  4. Bekanntgabe und Anerkennung des Jahresabschlusses 2022
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung der Vorstandschaft für den Jahresabschluss 2022
  7. Festsetzung der Jahresbeiträge für 2023
  8. Vortrag zum Thema „Sicher im Alltag – Enkeltrick, falsche Polizisten und sonstige Betrugsmaschen“ durch einen Kriminaloberkommissar auf Passau
  9. Wünsche und Anträge

In der Versammlung ist jedes Mitglied unser Gast.

Über Ihr Kommen und über zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.

Ergebnisse der letzten Wahlen

Nach über 40 Jahren als 1. Vorstand hat sich Alois Winkler auf eigenen Wunsch hin in den mehr als wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Daher wurden Vorstand und Beirat neu geordnet.

Bei den Wahlen, die anlässlich der Generalversammlung am 19.08.2022 durchgeführt wurden, gab es folgende Ergebnisse:

Vorstand:

1.Vorstand: Alois Steinbeißer

2.Vorstand: Karl Büchner

Beisitzer: Johann Steiger und Johann Zauner

Weiterhin im Vorstand vertreten: Steffi Widl als Kassiererin und Günther Widl als Geschäftsführer

Beirat:

Alois Brunner, Herbert Gimpl, Hans Hilz jun., Bernhard Huber, Jakob Reischer, Gottfried Stallhofer, Christoph Steinbeißer, Max Straubinger, Josef Wittmann und Richard Wittmann

Rauchmelder in der Küche

Rauchmelder retten Leben!

Die meisten Brandunfälle ereignen sich nachts in den eigenen vier Wänden. Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Bränden. 95 Prozent werden Opfer einer Rauchvergiftung, die bereits nach zwei Minuten tödlich sein kann. Nachts im Schlaf schläft auch der menschliche Geruchssinn und kann die Opfer nicht warnen. Rauchmelder retten Leben! 

Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen endet die Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern am 31.12.2017.

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre Rauchmelder und montieren Sie ggfs. neue Rauchmelder gemäß den o.a. Richtlinien in allen Schlafzimmern und Fluren. Am besten verwenden Sie Rauchmelder mit einer fest integrierten 10-Jahres-Batterie.